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Immobilien Lexikon - Wirtschaftsplan


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Der Wirtschaftsplan ist eine Übereinkommmenschaft des Mehrparteienhaushaltes, die für jedes Jahr getroffen werden muss. Der Hausverwalter ist dafür zuständig und beschließt diesen Plan normalerweise im Voraus. Darin werden die Einnahmen und geplanten Ausgaben aufgelistet. Nachdem dieser Plan beschlossen wurde, haben alle Eigentümer diesen Vorschuss zu zahlen, doch nachdem das Jahr zu Ende ist muss der Verwalter auch eine Abrechnung vorlegen und gegebenenfalls eine Rückerstattung leisten.




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