Die Wertsicherungsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung zum Schutz gegen Währungsverfall. Somit soll der Gläubiger keine bestimmte Summe, sondern einen vorher nicht bestimmbaren Wertbetrag erhalten, der der vorigen Summe zu dem Zeitpunkt entspricht. Dies jedoch bedarf der Genehmigung der Deutschen Bundesbank.