Die Vergleichsmiete wird aus den Entgelten der Gemeinde gebildet und steht im Mietspiegel. Sie wird für Wohnraum gleicher Art, Ausstattung, Größe, Beschaffenheit und Lage aufgestellt und hält Veränderungen der letzten 4 Jahre fest. Davon ausgenommen ist jedoch Wohnraum, der per Gesetz eine andere Miete hat bzw. an Mietpreise gebunden ist.