Die Verdingungsordnung, oder neu auch Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (kurz: VOB), ist ein Dreiteiliger Vertrag der die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber regelt und den Inhalt von Bauverträgen enthält.
Diese 3 Sektionen beziehen sich auf die „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“, Die „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ und die „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen".