Untervermietung bezeichnet den Mietvertrag zwischen dem Mieter und einem Dritten der die selbstständige Überlassung der Wohnung an den Dritten genehmigt. Dazu benötigen sowohl Mieter als auch Untermieter die Erlaubnis des Vermieters. Der Vermieter kann dieses Verwehren, muss dem Mieter dann jedoch, falls es keinen wichtigen Grund gibt, die gesetzliche Kündigungsfrist gewehren.