Unter Tilgungsaussetzung versteht man die vertragliche Vereinbarung über die Abtretung eines Tilgungsersatzes, oder auch Tilgungssurrogat, zwischen dem Darlehensgeber, also meist einer Bank oder einer Privatperson, und dem Darlehensnehmer.
Darin werden keine direkten Zahlungen vereinbart, sondern lediglich die anfallenden Zinsen. Diese werden dem Darlehensnehmer dann in Rechnung gestellt.