Die Streupflicht ist eine Vereinbarung bzw. Pflicht unter den Mietern, den Winterdienst auf öffentlichen Wegen einzuhalten. Es muss dafür gesorgt sein, dass niemand zu Schaden kommt und die Wege zur Tür, Klingel, dem Briefkasten und der Mülltonne von 7-20 Uhr frei sind.