Das Sondernutzungsrecht erlaubt einem das Recht auf die Alleinnutzung von bestimmen Flächen und Räumen, welche normalerweise zu dem Gemeinschaftseigentum zählen. Diese werden z.B. an Erdgeschosswohnungen für den Garten oder eine Terrasse, oder ein Kfz-Stellplatz vergeben.
Die Sondernutzungsrechte sind in der Teilungserklärung geregelt.