Unter Sondereigentum versteht man jegliches Alleineigentum, das in sich geschlossen ist und nicht zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Die kann sowohl eine eigene Garage, als auch ein anderer Bestandteil des Gebäudes sein, das verändert, beseitigt oder eingefügt wurde, ohne Gemeinschaftliches Eigentum zu beeinträchtigen.