Mit der Löschungsbewilligung erklärt der Gläubiger nach der Rückzahlung des Darlehens, dass die Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch bewilligt.
Diese Bewilligung ist eine grundbuchrechtliche Vorraussetzung zur Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch und muss in einer öffentlichen Urkunde enthalten sein.