Die Instandhaltungsrücklage bezeichnet eine finanzielle Vorsorge für die Beseitigung auftretender Mängel oder Schäden sowie Modernisierung. Bei Eigentumswohnungen sammelt der Verwalter das Geld, worauf man sich geeinigt (auch per Gesetz) hat, denn die angemessene Instandhaltungsrücklage gehört zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung.