Unter den Begriff der Grunddienstbarkeiten fällt die Kategorie 2 des Grundbuches: Beschränkungen oder Lasten.
Somit gehört zu den Grunddienstbarkeiten das Wege-, Leitungs-, Fahrt- und Gehrecht.
Es wird also hauptsächlich zur individuellen Gestaltung der Rechtsbeziehung von Nachbarn verwendet um die Nutzung des Nachbargrundstückes zu regeln.