Unter Einfriedung versteht man einen Schutz des Grundstückes vor Störungen von außen. Darunter zählen Hecken und bis zu 1,5 Meter hohe Zaune (nicht baugenehmigungspflichtig), sowie alles was darüber geht, jedoch baugenehmigungspflichtig ist. Unter Einfriedungen zählt nur das, was auch zum Schutz genutzt wird, ein Schuppen kann, da er eigentlich einen anderen Zweck hat, nicht als Einfriedung gezählt werden.