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Suchbegriff:
Das Bauerwartungsland bezeichnet ein im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesenes Gelände, das jedoch noch nicht im Bebauungsplan als dieses verbindlich festgesetzt worden ist und somit auch noch nicht bebaut werden kann. Die Bezeichnung „Bauerwartungsland“ wirkt sich beim Verkauf als wertsteigernd aus.
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