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Suchbegriff:
Unter Auflassung versteht man die dringende Einigung eines hinterlassenen Grundstückes. Dabei müssen die Parteien entweder selber anwesend sein oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Eintragung dafür ins Grundbuch ist jedoch notwendig und muss beurkundet werden. Nach der Einigung muss der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
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