Wird ein abnutzbares Wirtschaftsgut zur Erzielung von Erträgen eingesetzt, so sind die Anschaffungskosten oder auch Herstellungskosten des Guts dem Grunde nach Ausgaben oder Kosten. Jedes Jahr jann nur ein Teil der Kosten „Abgesetzt“ werden, dieser ergibt sich sich bei einer Verteilung auf die Nutzungsdauer als Jahresbetrag. Durch die Wertminderung werden die Betriebsausgabe gesenkt und zu versteuernde Einkommen sinkt.