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Miet Lexikon - Zurückbehaltungsrecht


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Liegen Wohnungsmängel vor, so kann die Miete gemindert werden, da die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt ist. Falls der Vermieter dies nicht zulässt, kann man das 3 bis 5-fache des Minderungsbeitrages, den der Vermieter eigentlich zu mindern hätte, beibehalten, um ihn unter Druck zu setzen. Dieser muss jedoch später an den Vermieter zurückgezahlt werden.



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