A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Suchbegriff:
Liegen Wohnungsmängel vor, so kann die Miete gemindert werden, da die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt ist. Falls der Vermieter dies nicht zulässt, kann man das 3 bis 5-fache des Minderungsbeitrages, den der Vermieter eigentlich zu mindern hätte, beibehalten, um ihn unter Druck zu setzen. Dieser muss jedoch später an den Vermieter zurückgezahlt werden.
Sie haben Ergänzungen, Anmerkungen oder zusätzliche Informationen, die in diese Rubrik passen? Dann kontaktieren Sie uns über unser » Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.