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In einem Wohnungsabnahmeprotokoll wird vermerkt, in welchem Zustand die Wohnung von dem ehemaligen Mieter an den Vermieter übergeben wird.
Somit dient das Wohnungsabnahmeprotokoll dem festhalten des IST-Zustandes zu einem festen Zeitpunkt. Treten nach diesem Zeitpunkt Mängel an der Mietsache auf, die nicht im Wohnungsabnahmeprotokoll stehen, so kann bewiesen werden, dass der Mieter für diese Mängel verantwortlich ist.
Grundsätzlich sollten die folgenden Punkte in einem Wohnungsabnahmeprotokoll vorhanden sein:
- Namen und Anschriften des Mieters und des Vermieters
- Datum der Wohnungsübergabe
- die Anzahl der übergebenen Schlüssel
- die zur Wohnungsübergabe festgestellten Mängel
- Ob und von wem die Mängel noch beseitigt werden
- die Zählerstände (Kaltwasser, Warmwasser, Strom, Heizung, Regenwasser, etc.)
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