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Der Verzug beschreibt die Zeit, in der eine Zahlung nach Mahnung des Vermieters nicht gezahlt wurde. In einigen Fällen bedarf es dieser Mahnung aber gar nicht erst, wenn für die Leistung ein Fälligkeitstermin bestimmt oder der Schuldner die Leistung endgültig verweigert. Der Verzug hat jedoch generell eine Reihe von rechtlichen Folgen.
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