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Die benötigte Anzahl an Schlüsseln bereitzustellen ist Sache des Vermieters. Auch wen der Mieter eigenen Schlüssel anfertigt, hat der Vermieter dafür aufzukommen. Kommt ein Schlüssel durch Selbstverschuldung abhanden, so hat der Mieter den Vermieter sofort zu informieren und auf eigene Kosten eventuell die Schlösser austauschen zu lassen. Geschieht dies jedoch z.B. durch Diebstahl, muss der Vermieter dafür aufkommen. Zieht der Mieter aus, so hat er alle vorhandenen Schlüssel abzugeben.
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