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Die Schadensminderungspflicht besagt, dass ein Schaden nicht noch vergrößert werden darf, als er vorher war. Dies hat der Geschädigte nachzuweisen. Denn wenn jemand einen anderen schädigt, so hat er für den kompletten Schaden aufzukommen. Hierbei tritt aber diese Pflicht ein, um den Verursacher durch die Erhöhung des Schadens nicht noch mehr zu schädigen.
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