immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien

Miet Lexikon - Pacht


A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
              Suchbegriff:




Es ist zwischen dem Miet- und Pachtvertrag zu unterscheiden. Beide regeln die Gebrauchsüberlassung eines Objektes. Der Pachtvertrag besagt, dass man das Objekt inklusive allen Erträgen und nutzen darf. Ein Mietvertrag bezieht sich nur auf das Objekt alleine. Sprich: Pachtet man einen Garten, so darf man auch die Äpfel zu Saft verarbeiten, mietet man ihn, gehören die Äpfel immer noch dem Vermieter.



zurück





Sie haben Ergänzungen, Anmerkungen oder zusätzliche Informationen, die in diese Rubrik passen? Dann kontaktieren Sie uns über unser » Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.



Immobilienlexikon

Im Immobilienlexikon werden Begriffe run um die Immobilie erläutert.
Hier geht es zum Immobilienlexikon... » mehr
Baulexikon

viele Fachbegriffe rund ums Thema bauen werden hier erklärt.
Hier geht es zum Baulexikon... » mehr





Gönnen Sie sich doch mal ein enstpannendes Wellness Wochenende.

Sie wollen bauen? Alles über das Einfamilienhaus finden Sie hier.

Die andere Immobilie: Resthöfe liegen im Trend!

Sie möchten die Texte Ihrer Immobilien übersetzen? Nutzen Sie hierfür den Übersetzungsservice von Typetime Translations.

Geld sparen mit Pellets.




© 2012 immobilien-ratgeber.net. Alle Rechte vorbehalten Impressum Partner Immobilien und Wohnungen