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Die Obhutspflicht besagt, dass der Mieter seine Wohnung zu pflegen hat und eventuellen Schäden vorbeugen muss, so gut es geht. Dazu zählen alle Räumlichkeiten, die der Mieter in Anspruch nehmen darf. Der Mieter hat jedoch auch die Pflicht Schäden dem Vermieter sofort mitzuteilen, denn bei einer schweren Verletzung der Obhutspflicht kann es zur fristlosen Kündigung kommen.
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