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Eine vorzeitige Mietvertragsentlassung durch drei gestellte Nachmieter ist rechtlich nicht anerkannt. Der Vermieter muss Nachmieter nicht akzeptieren. Ausnahmen gelten nur, wenn der Mieter wichtige Gründe zur Entlassung aus dem Vertrag hat und das Aufhabungsinteresse stärker ist als das Bestandsinteresse des Vermieters, und der Nachmieter für den Vermieter zumutbar ist.
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