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Miet Lexikon - Lärm


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Mieter können sich zwar gegen Lärm wehren, aber es darf nicht jedes Geräusch zu Lärm zählen. Stattdessen gibt es diverse Regeln, die z.B. das Baden nach 22 Uhr auf 30 Minuten beschränken, Radio- und Fernsehgeräte zwischen 22 und 7 Uhr auf Zimmerlautstärke gespielt und unzumutbare Kindergeräusche zwischen 13 und 15 Uhr, sowie 22 und 7 Uhr von ihren Eltern eingedämpft werden müssen.



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