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Miet Lexikon - Katzen(haltung)


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Katzenhaltung bedarf der Ansicht der meisten Gerichte nicht der Genehmigung des Vermieters, da Katzen nur eine geringfügige Belästigung der Nachbarn darstellen und zur freien Lebensgestaltung des Mieters gehören. Kratzspuren an Tapeten sind beseitigbar und ihr Geruch ist nicht andauernd.



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