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Die Jahressperrfrist verhindert die Mieterhöhung, wenn innerhalb der letzten 15 Monate bereits die Miete erhöht wurde. Abermalige Erhöhungen sind damit unwirksam. Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten sind von der Sperrfrist jedoch unberücksichtigt.
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