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Miet Lexikon - Heizpflicht des Vermieters


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Der Vermieter muss gewährleisten, dass in den heizungsnotwendigen Monaten zwischen 6 und 24 Uhr eine mietvertraglich vereinbarte Raumtemperatur vorherrscht. Falls keine Vereinbarungen darüber getroffen wurden, so gelten in Wohnräumen Temperaturen von 20 bis 22 Grad und in der Küche sowie im Bad 23 Grad. In Räumen die nicht zum ständigen Aufenthalt bestimmt sind, sollen 18 Grad Celsius vorliegen, welche in der ganzen Wohnung über die Nacht bis zu 16 Grad absinken dürfen.



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