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In dem Grundbuch wird in schriftlicher oder elektronischer Form die Eigentumsverhältnisse und Rechte bzw. Lasten eines Grundstücks festgehalten. Es ist also ein öffentliches Verzeichnis von Grundtücken und enthält unter anderem auch Angaben zum Eigentümer des jeweiligen Grundstückes, sowie Angaben zum Baurecht oder Pfadrecht. Außerdem gewährt es möglichen Dritten Einblick.
Es ist in 3 Kategorien eingeteilt: Das Hauptbuch, in dem die aktuellen Eintragungen enthalten sind, das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen und dem bereits gelöschten, was in die Urkundensammlung übergeben wird. Zudem gibt es noch Nebenverzeichnisse.
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