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Miet Lexikon - Bürgschaft


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Eine Bürgschaft ist die Verpflichtung eines Bürgen gegenüber dem Gläubiger, für entstandene Mietschulden des Mieters oder Ersatzansprüche zu haften. Diese Bürgschaft ist jedoch nur schriftlich rechtsgültig, muss also vom Bürgen an den Erklärungsempfänger übergeben werden.



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