A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Suchbegriff:
Mit dem Werkvertrag verpflichtet der Besteller das Unternehmen, das vertraglich festgelegte Bauwerk zu errichten. Im Gegenzug wird der Besteller verpflichtet, das Werk abzunehmen und die Leistung zu honorieren. Hierbei ist jedoch der Erfolg des Werkes von Wichtigkeit, also Erfüllung ohne jegliche Schäden und Mängel. Handelt es sich bei dem Inhalt des Vertrages um die Erbringung einer Bauleistung, so kann man dies auch Bauvertrag nennen.
Sie haben Ergänzungen, Anmerkungen oder zusätzliche Informationen, die in diese Rubrik passen? Dann kontaktieren Sie uns über unser » Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.