immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien

Bau Lexikon - Werkvertrag


A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
              Suchbegriff:




Mit dem Werkvertrag verpflichtet der Besteller das Unternehmen, das vertraglich festgelegte Bauwerk zu errichten. Im Gegenzug wird der Besteller verpflichtet, das Werk abzunehmen und die Leistung zu honorieren. Hierbei ist jedoch der Erfolg des Werkes von Wichtigkeit, also Erfüllung ohne jegliche Schäden und Mängel. Handelt es sich bei dem Inhalt des Vertrages um die Erbringung einer Bauleistung, so kann man dies auch Bauvertrag nennen.



zurück





Sie haben Ergänzungen, Anmerkungen oder zusätzliche Informationen, die in diese Rubrik passen? Dann kontaktieren Sie uns über unser » Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.



Immobilienlexikon

Im Immobilienlexikon werden Begriffe run um die Immobilie erläutert.
Hier geht es zum Immobilienlexikon... » mehr
Mietlexikon

Im Mietlexikon finden Sie Erläuterungen zu Miet Begriffen.
Hier geht es zum Mietlexikon... » mehr





Gönnen Sie sich doch mal ein enstpannendes Wellness Wochenende.

Sie wollen bauen? Alles über das Einfamilienhaus finden Sie hier.

Die andere Immobilie: Resthöfe liegen im Trend!

Sie möchten die Texte Ihrer Immobilien übersetzen? Nutzen Sie hierfür den Übersetzungsservice von Typetime Translations.

Geld sparen mit Pellets.




© 2012 immobilien-ratgeber.net. Alle Rechte vorbehalten Impressum Partner Immobilien und Wohnungen