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Bau Lexikon - Verzug


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Ein Schuldner kommt in Verzug, sobald er eine fällige Zahlung trotz Mahnung vom Gläubiger nicht rechtzeitig einhalten kann und in Verzögerung tritt. Als folge entstehen für den Schuldner weitere Kosten, da er den entgangenen Gewinn des Gläubigers inklusive Zinsen ersetzen muss. Trotzdem ist der Schuldner weiterhin für die Verschlimmerung oder Beschädigung des Objektes verantwortlich.



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