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Der Vertragsstrafenvorbehalt ist ein Vorbehalt bei der Abnahme, nachdem auch später noch in dem Fall einer nicht fristgerechten Leistung oder der Fristüberschreitung und des Verzuges eine Vertragssprache eingefordert werden kann. Dies kann mündlich geschehen, jedoch ist zwecks Beweismitteln eine schriftliche Erklärung ratsam. Diese muss innerhalb von 12 Werktagen beim Auftraggeber am besten per Einschreiben, um den Empfang zu bestätigen, einzugehen und verliert danach an Wirkung.
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