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Die Verjährungsunterbrechung ist eine Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung, und kann durch einen gerichtlichen Beschluss, wie eine Klageerhebung oder der Zustellung eines Mahnbescheides im Mahnverfahren, zustande kommen. In diesem Falle beginnt die Verjährung ab diesem Zeitpunkt von vorne und die davor vergangene Zeit wird unrelevant.
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