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Bau Lexikon - Schadenersatz


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Entsteht ein Schaden, da vertragliche Pflichten verletzt wurden, so hat der Vertragsbrecher die folgenden Schäden zu ersetzen. Diese dürfen bei Verzug, der Undurchführbarkeit der Leistung oder Mangelhaftigkeit gefordert werden. Der Schaden muss jedoch auf eigenes Verschulden zurückzuführen sein, um Gewährleistungsansprüche, also Schadensersatz, fordern zu können.



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