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Preisabsprachen, also das gezielt überhöhte Anbieten mehrerer Unternehmen, ist kraft Gesetz in Deutschland unzulässig, da der Wettbewerbsgrundsatz so nicht gelten kann. Geht ein Bauherr unwissend einen Vertrag mit einem preisabsprechenden Untenehmen ein, so ist dieser Vertrag unzulässig und dafür kündbar. Außerdem kann der Bauherr bei Kündigung wegen Verschuldung Schadensersatz fordern.
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