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Bau Lexikon - Pfandgegenstand einer Sicherungshypothek


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Unter einem Pfandgegenstand einer Bauhandwerkersicherungshypothek versteht man das Baugrundstück des Auftraggebers, jedoch keine anderen Grundstücke die Eigentum des Bestellers sind, sowie fremde Grundstücke. Zu haften hat das gesamte Grundstück, so wie es bei Beginn des Auftrages im Grundbuch steht und nicht nur der Teil der bebaut wird. Die Nutzung des zu haftenden Grundstückes erfolgt normalerweise durch die Zwangsver-steigerung oder -waltung. Der Grundstücksbesitzer hat dies zu dulden. Aus der Hypothek haftet nicht nur das Grundstück alleine, sondern auch essentielle Bestandteile des Grundstücks wie z.B. darauf stehende Gebäude, Grundstückszubehör und Mietzinsforderungen.



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