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Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht den Bauvertrag zu kündigen, ohne eine Begründung dafür abzuliefern. Der Auftragnehmer jedoch hat dadurch Anspruch auf den vollen Vertragspreis abzüglich der ersparten Zeit und somit Arbeit. Besonders wichtig ist dieses Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber in Konkurs gerät oder das Vergleichsverfahren beantragen muss. Außerdem kann der Vertrag gekündigt werden, wenn trotz Ermahnung die vorhandenen Mängel nicht beseitigt worden sind. Dann hat der Bauherr Anspruch auf Schadensersatz und kann die Arbeiten von einem anderen Unternehmen fertig stellen lassen. Die Kündigung muss immer, nach Androhung, schriftlich erfolgen.
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