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Unter Gewährleistungsfrist versteht man die Frist, zu der die Gewährleistungsansprüche verjähren. Nachdem diese Frist abgelaufen ist, darf der Unternehmer die Gewährleistungsansprüche verweigern. Normalerweise beträgt diese Frist 1 Jahr bei Grundstücken und 5 Jahre bei Bauwerken. Sie beginnt nachdem das Objekt abgenommen wurde und ist unabhängig davon, ob der Bauherr Mängel erst später entdeckt.
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