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Suchbegriff:
Unter Behinderung versteht man das Eintreten eines Ereignisses, welches den Gesamtfortschritt hindert oder beeinträchtigt. Es ist eine unvorhersehbare Verzögerung der vertraglichen Leistungen. Es ist kein absoluter Baustopp aber die Arbeit kann nur wesentlich langsamer vorangehen, jedoch zählen andauernde Unmöglichkeiten oder nut schlecht auszuführende Arbeiten nicht zu Behinderungen. Im Gegensatz zu einer positiven Vertragsverletzung oder einem Schuldnerverzug gibt es bei der Behinderung keinen Schuldigen, wie z.B. dem Wetter oder Krankheitsausfälle des Unternehmers.
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