A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Suchbegriff:
Die Bedenkenanmeldung bedeutet die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers dem Nehmer gegenüber, falls dieser Bedenken zu einer vorgesehen Art der Ausführung hat. Außerdem darf er diese melden, falls Bedenken gegenüber vorgesehenen Materialien oder Bauteilen besteht. Falls der Bauherr nach dem Melden von Bedenken nichts unternimmt, so hat er alleine das Risiko zu tragen und spricht den Unternehmer von seiner Haftung frei.
Sie haben Ergänzungen, Anmerkungen oder zusätzliche Informationen, die in diese Rubrik passen? Dann kontaktieren Sie uns über unser » Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.