immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien

Bau Lexikon - Bedenkenanmeldung


A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
              Suchbegriff:




Die Bedenkenanmeldung bedeutet die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers dem Nehmer gegenüber, falls dieser Bedenken zu einer vorgesehen Art der Ausführung hat. Außerdem darf er diese melden, falls Bedenken gegenüber vorgesehenen Materialien oder Bauteilen besteht. Falls der Bauherr nach dem Melden von Bedenken nichts unternimmt, so hat er alleine das Risiko zu tragen und spricht den Unternehmer von seiner Haftung frei.



zurück





Sie haben Ergänzungen, Anmerkungen oder zusätzliche Informationen, die in diese Rubrik passen? Dann kontaktieren Sie uns über unser » Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.



Immobilienlexikon

Im Immobilienlexikon werden Begriffe run um die Immobilie erläutert.
Hier geht es zum Immobilienlexikon... » mehr
Mietlexikon

Im Mietlexikon finden Sie Erläuterungen zu Miet Begriffen.
Hier geht es zum Mietlexikon... » mehr





Gönnen Sie sich doch mal ein enstpannendes Wellness Wochenende.

Sie wollen bauen? Alles über das Einfamilienhaus finden Sie hier.

Die andere Immobilie: Resthöfe liegen im Trend!

Sie möchten die Texte Ihrer Immobilien übersetzen? Nutzen Sie hierfür den Übersetzungsservice von Typetime Translations.

Geld sparen mit Pellets.




© 2012 immobilien-ratgeber.net. Alle Rechte vorbehalten Impressum Partner Immobilien und Wohnungen