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Unter Bedenken versteht man die Zweifel an der Berechtigung oder Zweckmäßigkeit einer Anordnung eines Auftragnehmers gegen seinen Geber. Außerdem zählen die Zweifel des Gebers gegenüber der Art des Bauvorhabens, eventuellen Materialien oder Durchführung. Daher hat der Nehmer die Pflicht vor Auftragsausführung die Rechtmäßigkeit einer Anordnung zu überprüfen, ebenso wie die Sicherung gegen Unfallgefährdungen. Falls dieser solche entdeckt, hat er sie unverzüglich dem Auftraggeber zu melden.
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