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Unter Abschlagszahlung versteht man eine vorläufige Bezahlung der Leistung des Auftragnehmers. Dies muss vorher vertraglich vereinbart sein. Um dies zu erfüllen muss bis dahin eine vertragliche Leistung ohne jegliche Mängel erfüllt sein. Die Höhe der Zahlung entspricht dem Wert der erbrachten Leistung.
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