immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien

Bau Lexikon - Abnahmeverweigerung


A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
              Suchbegriff:




Der Auftraggeber hat das Recht die Abnahme zu verweigern, wenn gravierende Mängel festzustellen sind. Ein gravierender Mangel ist, wenn das Objekt einer vertraglich festgelegten Eigenschaft oder den Regeln der Technik nicht nachkommt oder andere Nutzungshindernde Fehler bestehen. Diese Abnahmeverweigerung hat der Unternehmer schriftlich zu verfassen, um es als Beweismaterial zu nutzen. Der Auftraggeber ist berechtigt Ersatz zu verlangen, jedoch kann der Auftragnehmer ebenfalls einen Ersatz wegen Verzugsschaden verlangen, falls er im Recht steht.



zurück





Sie haben Ergänzungen, Anmerkungen oder zusätzliche Informationen, die in diese Rubrik passen? Dann kontaktieren Sie uns über unser » Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.



Immobilienlexikon

Im Immobilienlexikon werden Begriffe run um die Immobilie erläutert.
Hier geht es zum Immobilienlexikon... » mehr
Mietlexikon

Im Mietlexikon finden Sie Erläuterungen zu Miet Begriffen.
Hier geht es zum Mietlexikon... » mehr





Gönnen Sie sich doch mal ein enstpannendes Wellness Wochenende.

Sie wollen bauen? Alles über das Einfamilienhaus finden Sie hier.

Die andere Immobilie: Resthöfe liegen im Trend!

Sie möchten die Texte Ihrer Immobilien übersetzen? Nutzen Sie hierfür den Übersetzungsservice von Typetime Translations.

Geld sparen mit Pellets.




© 2012 immobilien-ratgeber.net. Alle Rechte vorbehalten Impressum Partner Immobilien und Wohnungen