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Unter Abnahme versteht man die Anerkennung eines Objektes gemäß dem Vertrag zwischen Bauherr und Unternehmen. Diese Abnahme hat der Bauherr selber oder sein Vertreter durchzuführen. Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist und Gewährleistungsansprüche dürfen anstelle von Erfüllungsanspruch erhoben werden. Diese Abnahme muss innerhalb von 12 Tagen nach Vollendung geschehen.
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