immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien

Bau Lexikon - Abnahme


A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
              Suchbegriff:




Unter Abnahme versteht man die Anerkennung eines Objektes gemäß dem Vertrag zwischen Bauherr und Unternehmen. Diese Abnahme hat der Bauherr selber oder sein Vertreter durchzuführen. Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist und Gewährleistungsansprüche dürfen anstelle von Erfüllungsanspruch erhoben werden. Diese Abnahme muss innerhalb von 12 Tagen nach Vollendung geschehen.



zurück





Sie haben Ergänzungen, Anmerkungen oder zusätzliche Informationen, die in diese Rubrik passen? Dann kontaktieren Sie uns über unser » Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.



Immobilienlexikon

Im Immobilienlexikon werden Begriffe run um die Immobilie erläutert.
Hier geht es zum Immobilienlexikon... » mehr
Mietlexikon

Im Mietlexikon finden Sie Erläuterungen zu Miet Begriffen.
Hier geht es zum Mietlexikon... » mehr





Gönnen Sie sich doch mal ein enstpannendes Wellness Wochenende.

Sie wollen bauen? Alles über das Einfamilienhaus finden Sie hier.

Die andere Immobilie: Resthöfe liegen im Trend!

Sie möchten die Texte Ihrer Immobilien übersetzen? Nutzen Sie hierfür den Übersetzungsservice von Typetime Translations.

Geld sparen mit Pellets.




© 2012 immobilien-ratgeber.net. Alle Rechte vorbehalten Impressum Partner Immobilien und Wohnungen