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Bau Lexikon - Abnahme förmliche


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Die förmliche Abnahme kann als einzige schon vorab im Bauvertrag festgelegt werden und wird vom Auftraggeber, Bauherren oder dessen Vertreter durchgeführt. Sie hat innerhalb von 12 Tagen zu erfolgen und kann im Vertrag schon auf ein bestimmtes Datum festgesetzt werden. Die förmliche Abnahme wird aus Beweisgründen protokolliert, da es den Teilhabenden (Auftraggeber und Nehmer) mehr Rechtsschutz gibt.



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