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HC Immobilien Handelsgesellschaft wird zur Rückabwicklung und Schadenersatz verurteilt
Mit Urteil vom 07.07.2008 (23.O.187/08) hat das Landgericht Berlin die HC Immobilien Handelsgesellschaft aus Berlin auf Rückabwicklung und Schadensersatz verurteilt.
Die HC Immobilien Handelsgesellschaft hatte über einen von ihr eingeschalteten Vertrieb Eigentumswohnungen verkauft.
„Wir haben der HC Immobilien Handelsgesellschaft vorgeworfen, dass sie den Käufer vor Erwerb der Wohnung arglistig getäuscht hat und dieser die Wohnung bei vollständiger und richtiger Aufklärung die Wohnung nicht gekauft hätte“, erklärt Anlegeranwalt Jochen Resch aus der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.
Das Gericht folgt damit der ständigen Rechtsprechung zur Falschberatung durch Erfüllungsgehilfen.
02.10.2008
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