Immobilien News
Gutachten über Baumängel und Bauschäden nach BGB und VOB - Anleitung für Bausachverständige
Durch die Schuldrechtsmodernisierung hat sich der Mangelbegriff im Werkvertragsrecht des BGB und in der VOB/B grundlegend geändert. Dies hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Begutachtung von Werkmängeln durch Sachverständige.
Auch wenn der Mangelbegriff maßgeblich durch rechtliche Aspekte vorbestimmt ist, gehört die Erstattung von Gutachten über vermeintliche oder tatsächliche Mängel an Bauleistungen oder Planungen seit Langem zu den kardinalen Aufgaben von qualifizierten Bausachverständigen. Auch viele andere Fragen (z.B. Wertminderung oder Quotierung, Kostenbewertungen u.a.m.) hängen unmittelbar an der „Mangelfrage“. Hier liegen aber auch Gefahren. Sachverständige müssen deshalb unbedingt erkennen, dass es sich bei einer Entscheidungshilfe für den Juristen zur „Mangelfrage“ um ein Schnittstellenproblem handelt, dessen Lösung erhöhte Anforderungen stellt, wenn Gerichts- und Privatgutachten brauchbar sein sollen.
In einer aktuellen Untersuchung von www.DataSV.info, der Online-Datenbank für Sachverständige und Juristen im Internet, werden auf der Grundlage des geltenden Rechts und der dazu inzwischen ergangenen Grundsatzentscheidungen des BGH und anderer Gerichte die für die juristische und gutachterliche Praxis bedeutsamen Elemente des Mangelbegriffs analysiert. Daraus konnte eine Systematik (mit Flussdiagramm) entwickelt werden, die sowohl dem Sachverständigen als auch dem Juristen, z.B. dem Rechtsanwalt, als wichtige Hilfestellung bei der konkreten Fallbearbeitung dienen kann. Ergänzt werden die Erläuterungen durch zahlreiche Fallbeispiele.
Weil die Unterlage für alle Bausachverständigen von besonderer Bedeutung ist, steht das 13-seitige Dokument unter www.DataSV.info/Baurecht.html zu einem Vorzugspreis zum Download zur Verfügung (DokNr. 5-03-0101).
13.10.2008
Empfehlung:
mieten Stuttgart
mieten Dortmund
mieten Kiel
Sie haben Ergänzungen, Anmerkungen oder zusätzliche Informationen, die in diese Rubrik passen? Dann kontaktieren Sie uns über unser » Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.
|