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Finanzkrise war absehbar, da Banken offensichtlich über kein ausreichendes Risikomanagement verfügen
Die mak Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Menzel, hatte bereits in ihrer Pressemitteilung vom 20.08.2007 darauf hingewiesen, dass die Deutschen Kreditinstitute ganz offensichtlich nicht über ein ausreichendes Risikomanagement verfügen.
War doch vor einem Jahr schon absehbar, dass es zu einer Krise kommen wird. Die mak Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Menzel, hatte in ihrer Pressemitteilung vom 20.08.2007 ihre Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Deutschen Kreditinstitute auf die Immobilienkrise in den USA so schlecht vorbereitet waren, dabei war doch die Krise absehbar und seit langem angekündigt. Damals bezog man sich auf das Center for Responsible Lending, das im Jahre 2006 eine Studie präsentiert hatte, die erstmal den Markt für US-amerikanisches Subprime-Hypothekarkredite umfassend untersucht hatte. Bei dieser Art von Kreditvergabe handelt es sich um ein Kreditsegment, das in den 90-iger Jahren entstanden ist. In den USA wurde ohnehin auch für Kreditnehmer Hypothekarkredite zugänglich gemacht, die zuvor vorwiegend wegen schlechter Kreditvergangenheit oder zu geringem Einkommen keine Kredite bekommen hatten. Nach deutschen Kriterien - auch darauf hatte die mak Anwaltskanzlei hingewiesen - hätten diese Kreditnehmer voraussichtlich gar keinen Hypothekenkredit bekommen. Umso erstaunlicher ist, dass man alle Warnsignale übergangen hat. Schon damals wurde darauf hingewiesen, dass die Deutschen Kreditinstitute ganz offensichtlich nicht über ein ausreichendes Risikomanagement verfügten, anderenfalls hätte man die Signale rechtzeitig bemerkt!
Hätte man diese Prognosen berücksichtigt bzw. in die Überlegungen mit einbezogen und hätte tatsächlich ein entsprechend funktionierendes Risikomanagement existiert, hätte es zu dieser Kreditkrise heute gar nicht kommen dürfen! Es zeigt sich also, dass die Vorstände der Kreditinstitute, obwohl sie nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz dazu verpflichtet sind, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklung früh erkannt werden, kein solches funktionierendes Risikomanagement eingesetzt haben.
Schon damals hatte Rechtsanwalt Menzel von der mak Anwaltskanzlei darauf hingewiesen, dass ganz offensichtlich die gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichen, um die Anleger zu schützen!
Diese und deren Folgen machen deutlich, dass die vorhandenen Überwachungssysteme in den Kreditinstituten versagt haben, ganz offensichtlich auch, dass eine Haftung der Manager auf der Grundlage existierender gesetzlicher Regelungen nicht greifen wird.
Umso verstärkt muss man sich nunmehr darum bemühen, Veränderungen herbeizuführen!
20.10.2008
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