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Deutschlandfonds - LG Essen verurteilt DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG


Das Landgericht Essen hatte in einer Angelegenheit in Zusammenhängen der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG zu entscheiden, in welcher ein Anleger den Beitritt zur DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG in einer so genannten Haustürsituation erklärt hatte. Zwar war die dem Anleger vorgelegte formularmäßige Erklärung durchaus mit einer Widerrufsbelehrung versehen, doch genügte diese nicht den sehr speziellen gesetzlichen Anforderungen. Denn der Anleger wäre nach den Regelungen des Haustürwiderrufsgesetzes zu belehren gewesen. Ferner war die Information und Beratung bei Gelegenheit der Anlageentscheidung für die DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG zu beanstanden gewesen. Denn die Beteiligung DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG war als eine „sichere Altersvorsorgung" bezeichnet worden. Ferner war der Anleger über die Anlagesicherheit getäuscht worden. Die Richter der zuständigen Kammer des Landgerichts Essen verurteilten daraufhin die DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG mit der Procurator Treuhand GmbH dem Anleger alle seinerseits geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten.

Rechtsanwalt Ralf Renner, Kanzlei Renner, äußerte dazu: „Auch das Landgericht Essen entschied mit dem zugrunde liegenden Urteil im Sinne vieler anlegerfreundlicher Urteile. Die Chancen geldanlagegeschädigter Anleger verloren gedachtes Geld zurückzuerhalten, steigen durch die nunmehr fortsetzend anlegerfreundliche Rechtssprechung."


20.08.2008



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